- Gerätewarte
- Die Aufgabe des Gerätewarts besteht darin, die Einsatzgeräte und -fahrzeuge regelmäßig zu warten, zu prüfen und sicherzustellen, dass sie jederzeit einsatzbereit und in einwandfreiem Zustand sind.
- Kleiderkammer
- Die Kleiderkammer ist verantwortlich für die Verwaltung, Pflege und Ausgabe der Schutzkleidung und Ausrüstung, damit alle Einsatzkräfte stets mit der richtigen und funktionstüchtigen Ausrüstung ausgestattet sind.
- Atemschutz
- Der Atemschutzgerätewart ist verantwortlich für die regelmäßige Wartung, Reinigung, Überprüfung und Pflege der Atemschutzgeräte, um sicherzustellen, dass diese stets einsatzbereit und den Sicherheitsanforderungen entsprechend funktionieren. Zudem sorgt er für die Fortbildung der Einsatzkräfte im Umgang mit den Geräten.
- Presse
- Die Presseabteilung ist verantwortlich für die Kommunikation mit den Medien, die Erstellung von Pressemitteilungen und die Öffentlichkeitsarbeit, um die Feuerwehr und ihre Aktivitäten transparent darzustellen und das Vertrauen in die Arbeit der Einsatzkräfte zu fördern.
- Funk
- Der Funkwart ist verantwortlich für die Wartung, Überprüfung und Pflege der Funkgeräte, sorgt für die ordnungsgemäße Funkkommunikation während Einsätzen und stellt sicher, dass alle Geräte stets einsatzbereit und funktionsfähig sind.
- Alamierung
- Der Alarmbeauftragte ist dafür verantwortlich, dass die Alarmierungssysteme stets funktionsfähig sind, die Programmierung der Meldeempfänger zu gewährleisten und im Notfall eine schnelle und zuverlässige Benachrichtigung der Einsatzkräfte sicherzustellen.
- Server
- Der IT-Beauftragte für den Serverbereich ist verantwortlich für die Wartung und Verwaltung der IT-Infrastruktur, einschließlich der Tablets und anderen digitalen Geräte, um sicherzustellen, dass sie jederzeit betriebsbereit sind und die Kommunikation und Datenübertragung im Einsatz reibungslos funktioniert.
- Vorbeugender Brandschutz
- Der Beauftragte für den vorbeugenden Brandschutz ist verantwortlich für die Planung und Durchführung von Maßnahmen, die Brände verhindern sollen, wie etwa die Überprüfung von Brandschutzvorkehrungen, die Durchführung von Schulungen und die Beratung von Unternehmen und Einrichtungen zu sicheren Brandschutzkonzepten.